Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CloudRebels GmbH (nachfolgend “Cloud Rebels” genannt) in Bezug auf die von Cloud Rebels angebotenen IT-Dienstleistungen und Produkte. Gegenstand dieser ist die Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Cloud Rebels und dem Kunden in Bezug auf die beauftragten IT-Dienstleistungen und Produkte.
Das Angebot von Cloud Rebels richtet sich ausschließlich an Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder juristische Personen, Gewerbetreibende sowie Selbstständige oder Freiberufler sind.
Für das Vertragsverhältnis gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Entgegenstehende oder weitergehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Sie entfalten auch dann keine Wirkung, wenn Cloud Rebels ihnen im Einzelfall nicht widersprochen hat.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch die jeweils gültige Produktbeschreibung ergänzt. Diese Dokumente sind jederzeit unter hier abrufbar und können dort vom Kunden heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.
Individuelle Vereinbarungen zwischen Cloud Rebels und dem Kunden haben im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung (vgl. § 305b BGB) Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden dann durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Das Angebot bzw. die Auftragsunterlagen sowie die Rechnung von Cloud Rebels gelten als Individualvereinbarungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen. Individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Cloud Rebels ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Vertragsschluss im Umfang von Preiserhöhungen Dritter zu erhöhen, von denen Cloud Rebels für die Ausführung des Vertrages notwendige Vorleistungen bezieht. Die vereinbarten Preise erhöhen sich auch in dem Umfang, in dem sie durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der gesetzlichen Pflichtabgaben verursacht werden.
Änderungen von Cloud Rebels oder der darin enthaltenen Funktionalitäten und des Preises werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den mitgeteilten Änderungen zu widersprechen. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, so werden die Änderungen zum vorgesehenen Zeitpunkt wirksam und Vertragsbestandteil.
Auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen. Widerspricht der Kunde der Änderung von Cloud Rebels oder seinen Funktionalitäten oder seinem Preis, ist Cloud Rebels berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Cloud Rebels wird dieses Kündigungsrecht innerhalb von 4 Wochen nach dem Widerspruch des Kunden ausüben.
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Alle Angebote von Cloud Rebels sind freibleibend. Ein Angebot von Cloud Rebels ist nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich in Schrift- oder Textform angegeben ist. Sofern nicht anders angegeben, ist das Angebot mit den kalkulierten Preisen und Leistungen für Cloud Rebels für einen Zeitraum von vier Wochen verbindlich.
Auf der Grundlage des unverbindlichen Angebots von Cloud Rebels gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung für die von Cloud Rebels angebotene Leistung ab.
Auftragsbestätigungen werden im Allgemeinen nicht ausgeschrieben. Wenn der Auftrag jedoch telefonisch, mündlich oder online abgeschlossen wird, ist ein Bestätigungsschreiben in Textform von Cloud Rebels erforderlich. Auch alle anderen mündlichen Vereinbarungen bedürfen einer Bestätigung durch Cloud Rebels in Textform.
Der Vertrag kommt konkludent mit der Erbringung von Dienstleistungen durch Cloud Rebels oder mit dem Erhalt einer Auftragsbestätigung in Textform zustande.
Mit der Bestellung versichert der Kunde, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person, Gewerbetreibender oder Selbständiger oder Freiberufler zu sein.
Cloud Rebels ist jederzeit berechtigt, Aufträge nach eigenem Ermessen abzulehnen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Schadensersatzansprüche erwachsen, wenn sich herausstellt, dass der Inhalt oder die Form der geschuldeten Leistung gegen geänderte gesetzliche Bestimmungen verstößt.
Cloud Rebels ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden bestehen.
Bestandteil des Vertrages sind die Auftragsunterlagen, insbesondere das Angebot und eine eventuell ausgeschriebene Auftragsbestätigung von Cloud Rebels sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
Vertragsgegenstand sind die IT-Dienstleistungen und Produkte von Cloud Rebels, die in den Auftragsunterlagen näher spezifiziert sind.
Der Kunde hat die Aufgabe zu spezifizieren. Die Ausführung der Aufgabe wird auf dieser Grundlage gemeinsam geplant.
Es liegt in der alleinigen Verantwortung von Cloud Rebels zu entscheiden, welche Mitarbeiter für die konkrete Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Dabei können sowohl eigene und freie Mitarbeiter als auch andere Unternehmen im Rahmen der Aufgabenerfüllung eingesetzt werden. Ungeachtet dessen behält sich Cloud Rebels das Recht vor, Mitarbeiter jederzeit auszutauschen.
Die zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter unterliegen ausschließlich den Weisungen von Cloud Rebels, unabhängig davon, ob die Leistung direkt beim Kunden erbracht wird. Die Mitarbeiter werden nicht in den Betrieb des Kunden integriert. Der Kunde kann Vorschläge und Aufgaben nur an den Projektleiter oder den Account Manager von Cloud Rebels richten, nicht aber direkt an die einzelnen Mitarbeiter.
Bei den in den Umsetzungs- und Projektplänen genannten Fristen handelt es sich in der Regel um geschätzte Zeiten, es sei denn, aus den zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen geht hervor, dass Fristen als verbindlich festgelegt wurden.
Wenn Cloud Rebels von der Mitwirkung oder Information des Kunden abhängig ist und sich die Leistung wegen fehlender oder verzögerter Mitwirkung verzögert oder wenn die Leistung durch höhere Gewalt, wie z.B. Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen oder durch ähnliche Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe oder andere Umstände, die Cloud Rebels nicht zu vertreten hat, behindert wird, werden vereinbarte Fristen um eine angemessene Zeitspanne verlängert.
Cloud Rebels wird den Kunden in einem solchen Fall über die Umstände des Hindernisses informieren und nach dessen Beendigung unverzüglich einen neuen Termin für die Erbringung der Leistungen vereinbaren.
Während der Laufzeit des Vertrags und der damit verbundenen Nutzung der Systeme von Cloud Rebels kann der Kunde jederzeit Änderungen und Anpassungen vorschlagen.
Cloud Rebels wird auf die Änderungsund/oder Anpassungswünsche des Kunden schriftlich mit einer Erklärung über eine entsprechende Durchführbarkeit sowie mit der Erstellung eines entsprechenden Angebots reagieren.
Mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Cloud Rebels mit geändertem Inhalt gemäß dem Angebot zustande. Die Vergütung hierfür richtet sich nach der zu diesem Zeitpunkt aktuellen Preisliste von Cloud Rebels.
Bis zum Abschluss des geänderten Vertrages werden alle anderen Arbeiten weiterhin nach den bestehenden Verträgen ausgeführt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Arbeiten zu verlangen. Daraus resultierende Leistungs- oder Terminverzögerungen gehen jedoch zu Lasten des Kunden.
Besteht ein Auftrag des Auftraggebers aus mehreren, unabhängig voneinander nutzbaren Einzelwerken, so hat der Auftraggeber jedes einzelne Werk gesondert und unverzüglich abzunehmen.
Werden für die Realisierung eines Auftrags Marktprodukte als Grundlage oder Werkzeug verwendet, so stellen Funktionseinschränkungen und Fehler, die durch diese Produkte verursacht werden, keinen Grund für die Verweigerung der Abnahme dar.
Konzepte und Spezifikationen des Kunden bedürfen der schriftlichen Annahme durch Cloud Rebels. Konzepte und Spezifikationen von Cloud Rebels müssen vor der Ausführung vom Kunden akzeptiert werden. Eine schriftliche Bestellung aus dem Inhalt dieser Ausarbeitungen stellt eine mängel- und fehlerfreie Abnahme dar.
Der Kunde hat das Ergebnis innerhalb von 10 Werktagen zu prüfen und etwaige Mängel zu rügen oder die Abnahme zu erklären. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist weder Mängel rügt noch die Abnahme erklärt. Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Cloud Rebels wird Mängel, die auf Marktprodukte zurückzuführen sind, dem Lieferanten zur Nachbesserung mitteilen, soweit die Nachbesserung für die Erbringung der Leistungen von Cloud Rebels erforderlich ist.
Dem Kunden ist bekannt, dass die Erbringung der in Cloud Rebels enthaltenen Leistungen sowie deren Qualität maßgeblich von seiner Mitwirkung abhängen kann. Der Kunde ist daher verpflichtet, Cloud Rebels bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen nach besten Kräften zu unterstützen, in seiner Betriebs- und Risikosphäre die für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen und darüber hinaus die ihm nach dieser Ziffer 7 auferlegten Pflichten rechtzeitig und vollständig zu erfüllen.
Er ist verantwortlich für die rechtzeitige, richtige und vollständige Bereitstellung aller für Cloud Rebels kostenfreien Informationen, Unterlagen und sonstigen Arbeitsmittel, um die angebotenen Leistungen erbringen zu können. Er ist auch für die Kontaktaufnahme mit unterstellten Mitarbeitern mit Spezialfunktionen verantwortlich.
Die ordnungsgemäße Datensicherung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflicht nicht in ausreichendem Maße in der vereinbarten Weise, so trägt er die sich daraus ergebenden Folgen wie Mehrkosten oder Verzögerungen und ersetzt Cloud Rebels alle daraus entstehenden Schäden. Während dieses Zeitraums ist Cloud Rebels von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Servicevertrag und aus diesen Servicebedingungen befreit.
Vertragsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, alle bei Vertragsschluss abgefragten Vertragsdaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
Ferner hat der Kunde Cloud Rebels unverzüglich in Textform über alle Änderungen der Vertragsdaten und alle wesentlichen Umstände, die für die Durchführung des Vertrages erforderlich sind, zu informieren.
Rechtliche Belange
Der Kunde hat alle rechtlichen Fragen, insbesondere berufs-, wettbewerbs-, marken-, urheber-, persönlichkeits-, datenschutz- und namensrechtliche Fragen, von sich aus vor Auftragserteilung zu klären.
Sicherstellung der überlassenen Zugangsdaten
Der Kunde ist verpflichtet, überlassene Zugangsdaten streng vertraulich zu behandeln und im erforderlichen Umfang vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er wird Cloud Rebels unverzüglich informieren, sobald er Kenntnis davon erlangt, dass diese Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind.
Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Zugangsdaten und/oder die auf dem Zugang basierenden Dienste ohne vorherige Vereinbarung mit Cloud Rebels Dritten zum Zwecke der Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Sonstige Mitwirkungspflichten
Für die Nutzung der Systeme von Cloud Rebels stellt der Kunde die geeignete Arbeitsumgebung (Arbeitsplätze, Netzwerk) gemäß den Spezifikationen von Cloud Rebels zur Verfügung.
Der Kunde wird bei der Durchführung des Auftrages, insbesondere bei Implementierungen und der Durchführung von Arbeiten, unentgeltlich mitwirken, z.B. durch die Bereitstellung von Mitarbeitern, Arbeitsräumen, Hard- und Software, Daten- und Telekommunikationseinrichtungen. Er gewährt Cloud Rebels den Zugriff auf Hard- und Software direkt und mittels Datenfernüberwachung. Er beantwortet Fragen, prüft Ergebnisse und testet von Cloud Rebels bereitgestellte Systeme unverzüglich. Fehler oder Mängel sind Cloud Rebels unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen.
Der Kunde benennt eine oder mehrere Kontaktpersonen sowie deren Kommunikationsdaten, unter denen die Kontaktperson(en) erreicht werden können. Der oder die Ansprechpartner müssen in der Lage sein, die notwendigen Entscheidungen für den Kunden zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der/die Ansprechpartner sorgen für eine gute Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern (in der Regel Projektleiter, Account Manager) von Cloud Rebels. Für diese Tätigkeiten sind die Mitarbeiter des Kunden in angemessenem Umfang von anderen Tätigkeiten freizustellen.
Der Kunde ist verpflichtet, die von Cloud Rebels zur Verfügung gestellten Dienste und Systeme in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, etwaigen behördlichen Anordnungen und den mit Cloud Rebels getroffenen vertraglichen Vereinbarungen zu nutzen.
Rechtsfolgen einer Verletzung von (Mitwirkungs-)Pflichten
Es wird auf die Freistellungsverpflichtung bzw. Haftung des Kunden hingewiesen, wenn Cloud Rebels bei einer Verletzung der (Mitwirkungs-)Pflichten gemäß § 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Cloud Rebels von Dritten in Anspruch genommen wird.
Darüber hinaus ist Cloud Rebels mit der Erfüllung ihrer Leistungspflichten nicht in Verzug, sofern eine verspätete oder unterlassene Erfüllung einer Informations-, Mitwirkungs- oder sonstigen Pflicht des Kunden hierfür (mit-)ursächlich ist. Bei Verzögerungen in der Erbringung einzelner vertraglicher Leistungen aufgrund unterlassener oder verzögerter Mitwirkung des Kunden bleiben der Vergütungsanspruch von Cloud Rebels und dessen Fälligkeit unberührt.
Der Kunde räumt Cloud Rebels unwiderruflich das einfache, aber übertragbare, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Inhalten und den durch die Leistungserbringung entstandenen Ergebnissen ein, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Die Rechteübertragung umfasst die vollständige Einräumung von Rechten an allen bereits bekannten sowie an zukünftigen Nutzungsarten.
Der Kunde ist damit einverstanden, dass Cloud Rebels die durch die Leistungserbringung entstandenen Ergebnisse oder Teile davon zu Referenzzwecken für die Eigenwerbung nutzen darf.
Cloud Rebels ist der ausschließliche Eigentümer und Inhaber des Dienstes, der Software, aller Grafiken, Logos, Warenzeichen und Namen, die von Cloud Rebels in Verbindung mit den Produkten verwendet werden.
Darüber hinaus wird Cloud Rebels mit der Erstellung des Dienstes Eigentümer aller immateriellen Eigentumsrechte, insbesondere der Urheberrechte, an den Ergebnissen, z.B. Konzepten, Planungsunterlagen, Spezifikationen, Entwicklungen, Dokumentationen, Studien, Erfindungen, Benutzer- oder Wartungshandbüchern sowie anderen Dokumentationen.
Es steht dem Kunden frei, Cloud Rebels Vorschläge zur Verbesserung des Dienstes zu machen. Damit erkennt der Kunde jedoch an, dass alle Rechte an den Verbesserungen und/oder Änderungen, die mit solchen Vorschlägen einhergehen, bei Cloud Rebels liegen und Cloud Rebels nicht verpflichtet ist, den Kunden für solche Vorschläge zu entschädigen.
Wenn der Kunde durch seine Mitarbeit Urheberrechte an den Ergebnissen erwirbt, überträgt er Cloud Rebels das ausschließliche, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkte Recht, diese Ergebnisse auf jede erdenkliche Weise zu bearbeiten, zu verwerten, zu vermarkten und anderweitig zu nutzen.
Wenn die Ergebnisse schutzfähig sind, ist Cloud Rebels berechtigt, die entsprechenden Schutzrechte nach eigenem Ermessen und im eigenen Namen in beliebigen Ländern anzumelden, aufrechtzuerhalten oder jederzeit fallen zu lassen.
Dem Kunden steht nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und inhaltlich auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen für eigene Zwecke in dem projektierten Umfang zu, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Mit der Einräumung der Nutzungslizenz räumt Cloud Rebels dem Kunden ein nicht ausschließliches, zeitlich und inhaltlich auf die Dauer der Geschäftsbeziehung begrenztes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die angebotenen Produkte zu den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Zwecken zu nutzen.
Jede andere und / oder weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen. Cloud Rebels versichert in diesem Zusammenhang, dass sie Rechteinhaber bzw. Lizenznehmer aller angebotenen Programme von Drittanbietern ist und ihr die entsprechenden Nutzungsrechte an allen für die Leistung an den Kunden erforderlichen Drittprodukten eingeräumt wurden.
Der Kunde stellt Cloud Rebels und die Erfüllungsgehilfen von Cloud Rebels von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Cloud Rebels oder die Erfüllungsgehilfen von Cloud Rebels wegen der Verletzung einer der vorgenannten Pflichten aus Ziffer 8 und Ziffer 9 geltend gemacht werden. Dies umfasst auch den Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
Cloud Rebels gewährleistet, dass die vertragsgegenständliche Software während der Laufzeit des Vertrages die in der Leistungsbeschreibung genannten Funktionen hat. Cloud Rebels sichert zu, die übernommenen Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. In diesem Zusammenhang wird der Kunde Cloud Rebels unverzüglich auf Programmfehler, Änderungsbedarf und sonstige Umstände hinweisen, die die Notwendigkeit von Wartungsmaßnahmen anzeigen.
Vom Kunden gemeldete Fehler werden innerhalb einer angemessenen Frist behoben. Erweist sich die Beseitigung von Fehlern als unmöglich, wird Cloud Rebels eine Alternativlösung anbieten.
Cloud Rebels übernimmt insbesondere keine Garantie für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes sowie die Qualität der Dienste.
Cloud Rebels hat keinen Einfluss auf den Transport von Daten über das Internet. Cloud Rebels garantiert daher auch nicht, dass gesendete Nachrichten den Empfänger korrekt erreichen.
Ein bestimmtes Leistungsergebnis oder gar ein bestimmter Erfolg wird grundsätzlich nicht geschuldet. Wenn die Erbringung eines bestimmten Leistungsergebnisses ausdrücklich vereinbart ist und Cloud Rebels das geschuldete Leistungsergebnis aus welchem Grund auch immer nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erbringen kann, ist Cloud Rebels berechtigt, das geschuldete Leistungsergebnis nachzuholen.
Wenn der Kunde die Überprüfung der gerügten Mängel verweigert, ist der Kunde nicht berechtigt, weitere Gewährleistungsansprüche geltend zu machen. Können gerügte Mängel nach gemeinsamer Prüfung nicht mehr nachgewiesen werden, gilt die Mängelrüge und damit auch der Mangel als beseitigt.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel/Schäden, die nach der Übergabe an den Kunden infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung seitens des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen/Vertreter, seiner Nichtbeachtung der Anweisungen von Cloud Rebels oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse außerhalb des Verantwortungsbereichs von Cloud Rebels auftreten.
Nimmt der Kunde oder ein Dritter nicht vereinbarte Änderungen an Programmen oder Systemen vor, ist die Gewährleistung für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls ausgeschlossen. Eigenschaften werden von Cloud Rebels nicht zugesichert.
Im Falle einer ganz oder teilweise mangelhaften Leistung, die Cloud Rebels oder ihre Partner zu vertreten haben, hat der Abnehmer einen Anspruch auf Nachbesserung gegenüber Cloud Rebels. Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, hat der Kunde das Recht, entweder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die Nachbesserung gilt nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Cloud Rebels haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von Cloud Rebels, Cloud Rebels’ gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.
Unvorhersehbare Ereignisse, wie z.B. höhere Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Übertragungswegen oder sonstige Störungen, die Cloud Rebels nicht zu vertreten hat, entbinden Cloud Rebels von ihrer Leistungs- und Gewährleistungspflicht. Auch die Haftung von Cloud Rebels ist in einem solchen Fall vollständig ausgeschlossen.
Cloud Rebels haftet nicht für Materialien, Inhalte und Leistungen des Kunden (z.B. beigestellte Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen), die der Kunde uns zur Ausführung des Vertrages zur Verfügung stellt oder die er über die Komponenten von Cloud Rebels veröffentlicht oder verbreitet.
Für sonstige Schäden, die nicht unter die vorstehenden Klauseln fallen, ist die Haftung von Cloud Rebels, gleich aus welchem Rechtsgrund, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, es sei denn, Cloud Rebels fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Darüber hinaus ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen, wenn Cloud Rebels die Verletzung einer solchen Pflicht zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (sog. Kardinalpflicht). Im letzteren Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf die Summe des Jahresauftragswertes begrenzt.
Alle Ansprüche des Kunden gegen Cloud Rebels verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für die Verjährung von Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Soweit die Haftung von Cloud Rebels beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für ihre Dienstleister, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach der jeweils gültigen Preisliste von Cloud Rebels, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die Preisliste ist freibleibend.
Alle Preise verstehen sich, außer im Falle einer Umsatzsteuerbefreiung, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Cloud Rebels ist berechtigt, Teilleistungen in Rechnung zu stellen, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Zahlungen sind mit dem auf der Rechnung / Teilrechnung angegebenen Zahlungsziel zu leisten. Skonto wird nicht gewährt. Ab 30 Tagen nach Fälligkeit kann Cloud Rebels Zinsen in Höhe des jeweiligen gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.
Dienstleistungen werden von Cloud Rebels im Allgemeinen nach ihrer Erbringung in Rechnung gestellt. Die Leistungen werden einmal monatlich in Rechnung gestellt. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Cloud Rebels kann Abschlagszahlungen verlangen, wenn die Laufzeit der Arbeiten und Leistungen 1 Monat überschreitet. Die Höhe der Abschlagszahlung richtet sich nach dem Grad der Fertigstellung.
Bei einer Abrechnung nach Aufwand erfolgt diese gegen Vorlage der bei Cloud Rebels üblichen Tätigkeitsnachweise. Reisezeit, Reisekosten und Übernachtungskosten werden je nach Geschäftssitz des Mitarbeiters von Cloud Rebels in Rechnung gestellt.
Kostensteigerungen für Lizenzen und Wartungsleistungen, die von Dritten im Rahmen der Erbringung der Leistungen zwischen Cloud Rebels und dem Kunden erbracht und in Rechnung gestellt werden, werden von Cloud Rebels unverändert an den Kunden weitergegeben.
Cloud Rebels behält sich das Recht vor, Mahnkosten für erteilte Mahnungen (im nicht gewerblichen Geschäftsverkehr erst ab der 2. Mahnung) in Rechnung zu stellen. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit kann Cloud Rebels Zinsen in Höhe des jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatzes berechnen.
Auftragsvermittler, Drittdienstleister und sonstige Dritte sind grundsätzlich nicht berechtigt, Zahlungen im Namen von Cloud Rebels entgegenzunehmen. Im Falle eines Inkassos oder einer Barzahlung durch Cloud Rebels muss die Vorauszahlung oder Barzahlung sofort bei Auftragserteilung erfolgen. An den Vertreter von Cloud Rebels geleistete Zahlungen werden nach ordnungsgemäßem Eingang akzeptiert.
Cloud Rebels ist berechtigt, bei objektiv begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, auch während der Laufzeit des Vertrages, die weitere Ausführung von Dienstleistungen von der Begleichung offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung und/oder Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Die Vertragspartner werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt geworden sind, auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.
Der Kunde darf Vertragsgegenstände Mitarbeitern und Dritten nur insoweit zugänglich machen, als dies zur Ausübung des ihm eingeräumten Nutzungsrechts erforderlich ist; im Übrigen hat er alle Vertragsgegenstände geheim zu halten. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, über die Rechte von Cloud Rebels an den Vertragsgegenständen und die Verpflichtung zur Geheimhaltung belehren.
Personenbezogene Daten werden nur im Einklang mit dem geltenden Datenschutzrecht, insbesondere der DSGVO und dem BDSG, verarbeitet. Die Parteien vereinbaren den Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages gem. Art. 28 DSGVO oder einen Vertrag über die gemeinsame Verantwortung nach Art. 26 DSGVO zu schließen, wenn dies erforderlich ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz von Cloud Rebels, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Nutzung der Dienste ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Vorschriften über das internationale Privatrecht und des UN-Kaufrechts.
CloudRebels GmbH
Krummer Luchweg 29a
14612 Falkensee
Tel.: +49 3322/43 23 992
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